Honorar

Sie möchten so wenig, wie möglich bezahlen und ich muss davon leben können.

Das Spielfeld hat den sperrigen Namen „Steuerberatervergütungsverordnung“ kurz StBVV. Hier ist normiert, wie sich die Gebühren ermitteln.

Die Vergütungsverordnung unterscheidet zwischen Wertgebühren, Zeitgebühren und Pauschalen. Dabei werden keine festen Sätze, sondern Betragsrahmen vorgegeben, mit der Folge, dass es zu stark unterschiedlichen Preisen kommen kann.

Wertgebühren gelten für Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und die Buchführung. Die Gebühr ergibt sich aus zwei variablen Faktoren, nämlich

  • dem Wert (z.B. Umsatz, Bilanzsumme, Einkünfte, usw.) und
  • dem Multiplikator, der je nach Schwierigkeit der Aufgabe bei Jahresabschlüssen von 10/10tel bis 40/10tel oder bei Steuererklärungen von 1/10tel bis 8/10tel reichen kann

Mittels dieser Faktoren wird aus einer vom Gesetzgeber verfassten Tabelle das Honorar errechnet.

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung gibt es Pauschalen.

Zeitgebühren gelten für alle zusätzlichen Aufgaben, die neben der Erstellung von Buchhaltung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen anfallen. Die gesonderte Stellung von Anträgen, Beratungsleistungen und die Erstellung von Gutachten zum Beispiel, oder die Beantwortung von Fragen und Sachverhaltsermittlungen.

Eine ausführliche Darstellung mit Tabellen über Multiplikatoren, Stundensätze und Pauschalen, können Sie hier herunterladen: GEBÜHRENÜBERSICHT.pdf

Fragen kostet nichts!

Ich lasse Sie nicht mit der komplizierten Gebührenordnung allein. Nennen Sie mir einfach Ihren konkreten Fall und ich errechne Ihnen gern das Honorar vorab!