JAHRESABSCHLUSS

Am Ende des Tages – oder hier des Jahres – wird abgerechnet.

Das bedeutet, es werden die Konten alle noch ein letztes Mal auf Richtigkeit geprüft und die Abschlussbuchungen vorgenommen: Abgrenzungen, Anlagenbuchhaltung, Rückstellungen, sind alle Vorgänge richtig erfaßt…

Am Ende steht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und bei größeren Unternehmen eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung.

Das bedeutet bei kleineren Unternehmen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und bei größeren Unternehmen eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung.

VARIATION

An dieser Stelle muss dann noch einmal hinsichtlich der Darstellung variiert werden.

Die Bank erhält einen handelsrechtlichen Abschluss, gegebenenfalls ergänzt um Kennzahlen oder Angaben, die nicht aus dem unmittelbaren Zahlenwerk ersichtlich sind. Ein Beispiel ist die Laufzeit von Darlehen.

Das Finanzamt erhält einen steuerlichen Abschluss. Dieser kann vom handelsrechtlichen Abschluss abweichen, weil es Betriebsausgaben gibt, die steuerlich nicht anerkannt werden oder anders ermittelt werden.

Und schließlich müssen Bilanzen beim Bundesanzeiger hinterlegt oder offengelegt werden. Hier wird das Zahlenwerk meist gerafft, damit Sie nur die Dinge zeigen, die Sie zeigen müssen.